Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen nach §14 UStG zu empfangen. Was viele noch nicht wissen: Eine PDF-Rechnung gilt ab sofort nicht mehr als E-Rechnung im gesetzlichen Sinne.
Ab 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für alle B2B-Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Größe oder Branche. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro auch selbst E-Rechnungen versenden. Ab 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht dann für alle inländischen B2B-Unternehmen. Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie B2C-Rechnungen.
Die gesetzlich anerkannten Formate sind ZUGFeRD 2.x und XRechnung, beide basierend auf der europäischen Norm EN 16931. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit eingebettetem XML – ideal für den Übergang, da es für Menschen und Maschinen lesbar ist. XRechnung ist ein reines XML-Format und wird vor allem im öffentlichen Sektor eingesetzt. Einfache PDFs ohne strukturierte Daten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr.
Prüfe, ob deine Buchhaltungssoftware bereits E-Rechnungen erstellen und empfangen kann. DATEV, Lexware und viele andere Anbieter haben ihre Systeme bereits angepasst. Falls nicht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Upgrade – denn wer die Fristen verpasst, riskiert Bußgelder und Probleme beim Vorsteuerabzug. Ich helfe dir, die passende Lösung für dein Unternehmen zu finden und einzurichten.
Die E-Rechnungspflicht ist auf den ersten Blick eine gesetzliche Anforderung – aber sie ist auch eine Chance. Wer jetzt auf digitale Rechnungsstellung umstellt, spart langfristig Zeit, reduziert Fehler und beschleunigt seine Buchhaltungsprozesse. Und: Wer früh handelt, ist besser vorbereitet als die Konkurrenz.
Ich helfe dir gerne weiter – persönlich, verständlich und ohne Verkaufsdruck.